Der Fabulant

Glossar: Wahlmythen

23. Januar 2025 - Glossar

Kurz vor der Bundestagswahl 2025 und mit dem Blick auf die politischen USA wird einmal mehr klar, wie wichtig Wahlen und die Beteiligung an demokratischen Prozessen ist. Wahlen geben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, politisch teilzuhaben und die Zukunft mitzugestalten. Doch immer wieder kursieren Mythen und Desinformation rund um den Wahlprozess, die Unsicherheit schüren und das Vertrauen in die Demokratie untergraben können. Grund genug für dieses Glossar. Hier kläre ich über verbreitete Wahlmythen auf und stelle ihnen faktenbasierte Informationen gegenüber.

Briefwahl


„Die Briefwahl ist unsicher und viel leichter manipulierbar.”

FALSCH! Der Gesetzgeber hat Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch der Briefwahl ergriffen, wie z. B. die Versicherung an Eides statt, Kontrollmitteilung an die Wohnanschrift oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen nur bei Vorliegen einer Vollmacht. Strafbarer Missbrauch ist kaum möglich.

„Die Auszählung der Briefwahl kann unbeobachtet manipuliert werden.”

FALSCH! Die Auswertung der Briefwahlergebnisse wird durch Wahlbeobachtende kontrolliert. Das Recht, bei der öffentlichen Ermittlung der Briefwahlergebnisse dabei zu sein, ist gesetzlich verankert.

Bundeswahlordnung § 75 (8) „Im Übrigen gelten für die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes die für den Wahlvorstand geltenden Bestimmungen entsprechend.”

Bundeswahlordnung § 54 „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.”

Wann und wo die Briefwahlvorstände zusammenkommen, wird rechtzeitig öffentlich auf Kommunalebene bekannt gegeben (§ 7 Nummer 5 BWO).

„Die AfD bekommt bei Wahlen immer viel weniger Stimmen per Brief als an der Urne – ein Beweis für massiven Wahlbetrug.”

FALSCH! Die AfD warnt ihre Wählende immer wieder vor der Briefwahl und stellt diese als unsicher dar (siehe hierzu vorangehende Fragen). Dass die AfD bei der Briefwahl weniger Stimmen erhält, als andere Parteien, ist eine direkte Folge ihrer eigenen Warnungen: Ihre Wählerinnen und Wähler wählen lieber direkt im Wahllokal.

Ergebnis


„Die Ergebnisse von Wahlen stehen immer schon vorher fest.”

FALSCH! Die Stimmen werden erst nach der Auszählung ermittelt. Es ist unmöglich, vorab zu wissen, wie sich die Wählenden entscheiden. Es gibt zwar Umfragen und Prognosen, aber diese können nur die Wahrscheinlichkeiten und Tendenzen der Wahlabsichten widerspiegeln, nicht das tatsächliche Ergebnis. Behauptungen dieser Art zielen darauf ab, das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben.

„Erste Wahlergebnisse gibt es bereits um 18 Uhr. Das kann dann ja nur Betrug sein.”

FALSCH! Richtig ist, dass die Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr schließen, erst dann die Auszählung der Stimmen beginnt und bereits erste Prozentzahlen zu den Parteien veröffentlicht werden. Dennoch ist die Aussage falsch. Denn bei den Zahlen handelt es sich nicht um tatsächliche Wahlergebnisse, sondern um Prognosen. Diese Prognosen basieren auf „Nachwahlbefragungen“, die vor einigen Wahllokalen durchgeführt werden. Damit soll die Verteilung der Stimmen möglichst genau vorhergesagt werden.

„Die Zahlen des Endergebnisses weichen deutlich von den Umfragewerten ab – das muss doch Betrug sein!”

FALSCH! Meinungsumfragen geben nur einen aktuellen Eindruck von der öffentlichen Meinung und sind keine präzise Vorhersage des Wahlergebnisses. Sie können zudem das Verhalten der Wählenden beeinflussen. Besonders in knappen Situationen, wie etwa bei der Frage, ob eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überschreitet oder welche Partei die stärkste wird, versuchen manche Wählende, ihre Wahlentscheidung strategisch zu ändern. In solchen Momenten könnten sie anders wählen, als sie ursprünglich geplant hatten. Das nennt man „Umfragen-Effekt“.

Geheime Wahl


„In Deutschland sind Wahlen gar nicht wirklich geheim!”

FALSCH! Die Geheimhaltung der Wahl ist ein grundlegendes Prinzip der deutschen Demokratie, um sicherzustellen, dass alle Wählenden ihre Entscheidung ohne Druck oder Angst vor Konsequenzen treffen können. Niemand kann sehen oder bestimmen, wer welche Partei oder Person wählt. Das Recht auf geheime Wahlen ist im Grundgesetz (GG), Artikel 38 Absatz 1 festgelegt:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.”

Kontrollierte Wahlen


„Wahlen in Deutschland sind öffentlich und damit durch jeden
kontrollierbar.”

RICHTIG UND FALSCH! Der Wahlprozess ist zwar transparent und öffentlich beobachtbar, aber das bedeutet nicht, dass jeder jederzeit und überall ungehindert den gesamten Ablauf der Wahl kontrollieren kann. Es gibt bestimmte Aspekte, die öffentlich sind und von verschiedenen Parteien und Beobachtern überwacht werden, und es gibt klare Grenzen und Regeln, um die Sicherheit, Integrität und das Vertrauen in den Wahlprozess zu wahren. Die Wählenden füllen ihre Wahlzettel in abgeschirmten Wahlkabinen aus und werfen ihre Stimmen in verschlossene Urnen, die nur von autorisierten Wahlhelfenden geöffnet werden können. Diese Geheimhaltung schützt vor unzulässigem Einfluss und Druck.

Kreuze


„Es gibt eine richtige Art, anzukreuzen.”

STIMMT! Und es ist ganz einfach: Bei der Bundestagswahl können zwei Stimmen abgegeben werden. Mit der Erststimme vergeben Wählende ein Kreuz an einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme kann an eine Partei vergeben werden. Er darf jeweils nur ein Kreuz als Erst- und Zweitstimme vergeben werden. Das Kreuz muss deutlich und innerhalb des Kästchens sein und der Stimmzettel darf keine zusätzlichen Markierungen enthalten, wie Symbole oder Zahlen. Dann ist die Stimme gültig.

Nichtwählen


„Mit meiner Nichtwahl zeige ich Protest gegen das System.”

FALSCH! Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht, für das viele Menschen sehr lange kämpfen mussten. Mit ihrer Wahl können Wählende Parteien und Inhalte stärken, die ihnen wichtig sind, oder zumindest ein Gegengewicht zu denjenigen leisten, die sie richtig schlecht findest. Wenn jemand nicht wählt oder den Stimmzettel ungültig macht, entscheiden andere – davon profitieren dann vor allem die großen Parteien mit den meisten Wählerstimmen.

Als Protest wird das also nicht unbedingt verstanden. Es gibt zwei Richtungen, wie das Nichtwählen interpretiert werden kann:

  1. Als Zeichen der Unzufriedenheit (z. B. Parteien- und Politikverdrossenheit)
  2. Als Zeichen der Zufriedenheit („So wie es ist, ist es Ok, ich brauche nicht wählen zu gehen.”)

Eine Nichtwahl zeigt somit nicht unbedingt Protest, sondern könnte auch Zeichen von Zufriedenheit sein. Die Wahlbeteiligung steigt seit 2009 wieder an und liegt im internationalen Vergleich relativ hoch. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 lag der Nichtwähleranteil bei 23,4 Prozent.

Abbildung 1: Anteil der Nichtwähler bei den Bundestagswahlen in Deutschland. Veröffentlicht von Statista Research Department,.02.01.2024

Radierbare Stifte


„Es werden Bleistifte ausgelegt, damit Stimmen manipuliert werden können.”

FALSCH! Gemeinden und Wahlvorstände weisen darauf hin, dass in den Wahlkabinen dunkle, „dokumentenechte”, also nicht löschbare, Stifte (möglichst Kugelschreiber) bereitliegen sollen, damit die Stimmen eindeutig und gut erkennbar abgegeben werden können. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmzettel aber auch mit eigenen Stiften ausfüllen – somit sind Bleistifte möglich, aber nicht vorgegeben.

Stimmen


„Meine Stimme wird gar nicht wirklich gezählt.”

FALSCH! Durch unser Wahlrecht kann jede wahlberechtigte Person aktiv Einfluss auf die Politik nehmen, denn jede Stimme wird gezählt. Da es jedoch Menschen gibt, die nicht wählen oder ihre Stimme ungültig machen, spiegelt das Wahlergebnis nur die Meinung der Menschen wider, die gewählt haben, nicht die Meinung der gesamten Bevölkerung. Oft hängt das Ergebnis einer Wahl von einer kleinen Anzahl an Stimmen ab. Je weniger Menschen an einer Wahl teilnehmen, desto mehr Bedeutung bekommen die Stimmen der Wählenden.

Stimmzettel

Siehe Wahlzettel.

Tod eines Wählers/einer Wählerin


„Wenn man per Briefwahl abstimmt und vor der Auszählung stirbt, wird die Stimme nicht mehr gezählt.”

FALSCH! Die Stimmen einer wählenden Person, die an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, dass sie vor dem oder am Wahltag stirbt.

Bundeswahlgesetz §39 Abs. 5: „Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, dass er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.”

Unterschrift


„Mit einer Unterschrift auf dem Wahlzettel wird die Stimme doppelt gezählt.”

FALSCH! Wird etwas auf den Stimmzettel geschrieben, so wird dieser ungültig.

Bundeswahlgesetz § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 „Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel […] 5.einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“

Es gibt auch keine Gewinnspielteilnahme bei der Stimmabgabe oder ähnliches.

„Um Wahlbetrug zu verhindern, sollte man den Stimmzettel unterschreiben.”

FALSCH! Wird etwas auf den Stimmzettel geschrieben, so wird dieser ungültig.

Bundeswahlgesetz § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 „Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel […] 5.einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“

Wahlbeobachter


„Wahlbeobachter werden gezielt ausgesperrt.”

FALSCH! für das Wahlverfahren der Bundestagswahl gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Das heißt, jede Person hat das Recht, vom Beginn des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder Wahlbeobachter ist nicht erforderlich.

Es gibt allerdings Regeln: 1. Die Stimmabgabe in der Kabine darf nicht beobachtet werden und 2. darf der Wahlvorgang nicht gestört werden. Der Wahlvorstand darf Personen, die gegen die Regeln verstoßen, aus dem Wahlraum verweisen.

Bundeswahlordnung § 54 „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.”

„Wahlbeobachtung ist nur bei der Urnenwahl im Wahllokal möglich.”

FALSCH! Eine Wahlbeobachtung ist auch bei der Auswertung der Briefwahlergebnisse möglich – das Recht hierzu ist gesetzlich verankert.

Bundeswahlordnung § 75 (8) „Im Übrigen gelten für die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes die für den Wahlvorstand geltenden Bestimmungen entsprechend.”

Bundeswahlordnung § 54 „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.”

Wann und wo die Briefwahlvorstände zusammenkommen, wird rechtzeitig öffentlich auf Kommunalebene bekannt gegeben (§ 7 Nummer 5 BWO).

„Wahlbeobachtung ist nur nach Registrierung, Verifizierung und Reservierung rechtssicher möglich.”

FALSCH! Denn jede Person hat das Recht, in den Wahlräumen anwesend zu sein und Abläufe zu beobachten – sogar Menschen ohne Wahlberechtigung. Eine Anmeldung, Registrierung oder Personenverifizierung ist nicht erforderlich.

Bundeswahlordnung § 54 „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.”

Wahlbeteiligung über 100%


„Eine Wahlbeteiligung von über 100% in Wahlbezirken beweist, dass alles eine reine Lüge ist.”

FALSCH! Es kommt vor, dass es in einzelnen Gemeinden laut Auszählung mehr Wählerinnen als Wahlberechtigte gibt. Dadurch entsteht eine Wahlbeteiligung von mehr als 100 Prozent. Der Grund: Da in jeder Gemeinde eines Wahlkreises dieselben Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur Wahl stehen, kann ein Wahlkreis die Briefwahlstimmen entweder gesammelt auszählen oder auf Gemeinden verteilen, zum Beispiel weil nicht jede Gemeinde ein eigenes Briefwahlbüro hat. Am Ergebnis des gesamten Wahlkreises ändert sich aber nichts – egal, wie ausgezählt wird.

Bundeswahlgesetz § 8, Absatz 3: „Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses können Wahlvorsteher und Wahlvorstände statt für jeden Wahlkreis für einzelne oder mehrere Gemeinden oder für einzelne Kreise innerhalb des Wahlkreises eingesetzt werden; die Anordnung trifft die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle.”

Wahlbetrug


„Gibt es Wahlbetrug in Deutschland?”

Kleinere Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt es immer wieder – Wahlmanipulation im großen Stil sind in Deutschland aufgrund von umfangreichen gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsmechanismen und Kontrollinstanzen jedoch eher unwahrscheinlich. So sind Wahlen zum Beispiel immer öffentlich und jede und jeder kann im Wahllokal die Stimmabgabe und Auszählung beobachten. Wahlhelfende können dabei unterschiedlichen Parteien und Verbänden angehören und arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip. Ein Wählerverzeichnis sorgt dafür, dass jede Person nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug wird nach §107a des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Wahlen


„Wahlen sind ungültig, weil Deutschland nicht souverän ist. Wer wählt, macht sich strafbar.”

FALSCH! Wer an Wahlen in Deutschland teilnimmt, verstößt nicht gegen das Gesetz. Im Gegenteil: Die Wahlen werden durch das Grundgesetz geschützt und sind nach den Prinzipien der Volksvertretung sowie der freien, gleichen und geheimen Wahl organisiert.

Die Souveränität Deutschlands wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch verschiedene Verträge, insbesondere den Zwei-plus-Vier-Vertrag im Rahmen der Wiedervereinigung 1990, wieder vollständig hergestellt.  Es gibt keinen rechtlichen Grund, warum Wahlen ungültig wären oder eine strafbare Handlung darstellen würden.

„Wahlen ändern nichts oder wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten.”

Siehe auch „Meine Stimme zählt nicht.”

Wahlergebnisse

Siehe „Ergebnisse“.

Wahlhelfende


„Wahlhelfende lassen mit Absicht unliebsame Stimmen verschwinden.”

FALSCH! Manipulationen bei Wahlen in Deutschland sind aufgrund verschiedener Faktoren sehr unwahrscheinlich:

  1. Öffentlichkeit: Wahlen sind öffentlich, jeder kann den Wahlvorgang und die Auszählung beobachten.
  2. Vier-Augen-Prinzip: Die Auszählung erfolgt immer unter Kontrolle mehrerer Personen und alle wichtigen Entscheidungen werden vom gesamten Wahlvorstand getroffen.
  3. Unparteilichkeit: Wahlhelfer müssen unparteiisch arbeiten.
  4. Kontrollen und Prüfungen: Manipulationen sind Straftaten. Es gibt Nachzählungen und Wahlausschüsse, die das Ergebnis auf Auffälligkeiten prüfen.

Was dürfen Wahlhelfende und Wahlbeobachtende und was dürfen sie nicht?

Wahlhelfende unterstützen den Wahlprozess, indem sie Aufgaben wie die Ausgabe von Stimmzetteln, die Überwachung der Wahlurnen und die Auszählung der Stimmen übernehmen. Sie müssen neutral bleiben, dürfen keine Wahlwerbung machen und dürfen Wählende nicht beeinflussen. Sie dürfen auch nicht in den Wahlablauf eingreifen.

Wahlbeobachtende überwachen den gesamten Wahlprozess, um sicherzustellen, dass er fair und transparent abläuft. Sie beobachten den Ablauf und berichten über die Einhaltung der Wahlgesetze. Wahlbeobachtende dürfen nicht eingreifen, Wählende beeinflussen oder vor der offiziellen Auszählung Kommentare abgeben.

Wahlurnen


„Die Wahl ist ungültig, wenn die Urne nicht versiegelt ist.”

FALSCH! Es gibt gesetzliche Vorgaben dafür, wie Wahlurnen beschaffen sein müssen. Sie müssen das Wahlgeheimnis wahren, verschließbar sein und vor unbefugtem Zugriff sowie widerrechtlicher Öffnung geschützt werden. Siegel sind nicht erforderlich.

Bundeswahlgesetz § 33 Absatz 1 „Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.”

Bundeswahlordnung § 51 „Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen. Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.”

„Versiegelte Wahlurnen können auf der Rückseite aufgehebelt werden, ohne dass das Siegel beschädigt wird.”

FALSCH! Es gibt gesetzliche Vorgaben dafür, wie Wahlurnen beschaffen sein müssen. Sie müssen das Wahlgeheimnis wahren, verschließbar sein und vor unbefugtem Zugriff sowie widerrechtlicher Öffnung geschützt werden. Siegel sind nicht erforderlich.

Bundeswahlgesetz § 33 Absatz 1 „Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.”

Bundeswahlordnung § 51 „Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen. Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.”

Vor Beginn der Stimmabgabe überprüft der Wahlvorstand, ob die Wahlurne leer ist, und verschließt sie. Bis zum Ende der Wahlhandlung darf die Urne nicht mehr geöffnet werden (§ 53 Absatz 3 BWO). Dies wird durch die kontinuierliche Präsenz von Wahlhelfenden im Wahlraum sowie durch die Öffentlichkeit sichergestellt. Der Öffentlichkeitsgrundsatz bei Wahlen besagt, dass alle wesentlichen Schritte einer Wahl öffentlich und durch Bürgerinnen und Bürger ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein müssen. Dadurch kann jeder, der oder die möchte, sich selbst von der Sicherheit und Echtheit von Wahlen überzeugen und an demokratischen Prozessen teilhaben.

Wahlzettel


„Wahlzettel, bei denen eine Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.“

FALSCH! Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten.

Bundeswahlordnung § 45 Absatz 2 „Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten. Muster der Stimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fertigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.”

Es ist eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte. Mithilfe einer Stimmzettelschablone können Betroffene somit selbständig und geheim wählen. Diese werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

„Wahlergebnisse können leicht manipuliert werden, indem Wahlzettel gefälscht oder kopiert werden oder einfach verschwinden.“

FALSCH! Wahlbetrug, einschließlich der Fälschung von Wahlzetteln, ist ein schwerwiegendes Verbrechen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Bundeswahlgesetz § 39 Absatz 1 „Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
1. nicht amtlich hergestellt ist
2. keine Kennzeichnung enthält,
3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“

Wahlpflicht


„In Deutschland gibt es eine Wahlpflicht und Personen, die nicht wählen, werden gekennzeichnet und in ihren Rechten beschränkt.“

FALSCH! In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht, sondern ein WahlRECHT. Das Wahlrecht ist verfassungsrechtlich geschützt und geregelt. Alle Wahlberechtigten können selbst entscheiden, ob sie ihre Stimme abgeben und wem sie sie geben. Wer wahlberechtigt ist, ist im Bundeswahlrecht definiert: § 12 BWahlG.

Zitate


„Sharepics zeigen zahlreiche Zitate, die beweisen, was unsere Politiker wirklich wollen.“

FALSCH! Sharepics mit Zitaten sind keine zuverlässigen Quellen und Nachweise. Aussagen von Politikerinnen und Politikern werden hierbei meist aus dem Kontext gerissen, manipuliert oder falsch dargestellt. Darum fehlen auch meist die Quellenangaben.

Sharepics dieser Art dienen dazu, bestimmte Meinungen zu untermalen und die Wahrheit im eigenen Interesse verzerrt darzustellen. Darum sind sie auch oft emotional aufgeladen und polarisierend. Es ist wichtig, diese Zitate zu hinterfragen und die Quellen zu überprüfen, bevor man sie für wahr hält oder teilt.

Wahlen und Desinformation


Welches Ziel haben Wahl-Gerüchte?

Desinformationen über Wahlen, Wahlbetrug und Wahlfälschung zielen darauf ab, das Wahlverhalten zu beeinflussen, indem sie Misstrauen gegenüber bestimmten Parteien oder der Demokratie insgesamt schüren. Sie verzerren den demokratischen Prozess, indem sie falsche Informationen verbreiten und die öffentliche Wahrnehmung manipulieren. Solche Gerüchte untergraben das Vertrauen in das Wahlsystem und die Rechtmäßigkeit der gewählten Politikerinnen und Politiker, was politischer Entfremdung und dem Verlust demokratischer Werte Vorschub leistet. Zudem verstärken sie Ängste und Sorgen, vertiefen bestehende gesellschaftliche Spaltungen und verringern die Bereitschaft zur politischen Teilnahme. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, die Stabilität und das Vertrauen in demokratische Institutionen zu schwächen.
Was kann man tun, um nicht auf Desinformation reinzufallen?

  • Überprüfe Quellen: Nutze vertrauenswürdige, etablierte Quellen und achte vor allem bei alarmierenden Behauptungen auf die Herkunft der Information.
  • Vergleiche mehrere Quellen: Verlasse dich nicht nur auf eine Quelle, sondern vergleiche verschiedene, unabhängige Berichte, um die Glaubwürdigkeit zu prüfen.
  • Nutze Faktenprüfseiten: Seiten wie Correctiv, Mimikama oder Faktenfuchs helfen, Informationen schnell auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  • Hinterfrage kritisch: Überlege, woher die Information kommt, wer davon profitiert und ob sie emotional oder polarisierend wirkt.
  • Achte auf Plausibilität: Wenn etwas zu dramatisch erscheint, prüfe, ob es glaubwürdig und mit den bekannten Fakten vereinbar ist.
  • Vorsicht bei Infos aus den sozialen Netzwerken: Vertraue nicht nur auf Likes oder Shares, sondern prüfe die Herkunft und Absicht der Informationen.

Weitere Informationen und Quellen

Konkrete Narrative

Bayerischer Rundfunk. (14. September 2023). Wie sicher ist die Briefwahl bei der Bundestagswahl? – Faktenfuchs. BR24. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wie-sicher-ist-die-briefwahl-bei-der-bundestagswahl-faktenfuchs

Bayerischer Rundfunk. (8. Januar 2024). Die fünf häufigsten Gerüchte zu Wahlen – Ein #Faktenfuchs. BR24. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://www.br.de/nachrichten/bayern/die-fuenf-haeufigsten-geruechte-zu-wahlen-ein-faktenfuchs

Bundeswahlleiterin. (n.d.). Fakten und Desinformation zur Bundestagswahl 2025. Bundeswahlleiterin. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/fakten-desinformation.html

Correctiv. (1. September 2024). Diese Falschinformationen kursieren zu den Landtagswahlen 2024 in Thüringen und Sachsen. Correctiv. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2024/09/01/diese-falschinformationen-kursieren-zu-den-landtagswahlen-2024-in-thueringen-und-sachsen/

Correctiv. (n.d.). Bundestagswahl 2025 – Faktencheck. Correctiv. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://correctiv.org/faktencheck/bundestagswahl-2025/

Allgemeine Infos

Bayerischer Rundfunk. (10. Oktober 2023). Landtagswahl Bayern 2023: Wirkung von Wahl-Gerüchten – Faktenfuchs. BR24. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://www.br.de/nachrichten/bayern/landtagswahl-bayern-2023-wirkung-von-wahl-geruechten-faktenfuchs

Correctiv. (7. Juni 2024). Wahlen als Nährboden für Desinformation: Welche Fakes kursieren und wie wir uns wehren können. Correctiv. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2024/06/07/wahlen-als-naehrboden-fuer-desinformation-welche-fakes-kursieren-und-wie-wir-uns-wehren-koennen/

Correctiv. (6. September 2024). Die Angst vorm Wahlbetrug geht um – Landtagswahlen. Correctiv. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2024/09/06/die-angst-vorm-wahlbetrug-geht-um-landtagswahlen/

Wahlhelfer

Bayerischer Rundfunk. (7. Oktober 2023). Was Wahlhelfer und Wahlbeobachter dürfen – und was nicht. BR24. Abgerufen am 22. Januar 2025, von https://www.br.de/nachrichten/bayern/was-wahlhelfer-und-wahlbeobachter-duerfen-und-was-nicht

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